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Unter Dauergrabpflege versteht man die vertraglich
vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch einen
Friedhofsgärtner zu einem festgelegten Betrag.
Die Leistungen können dabei individuell vereinbart werden.
Laufzeit
Ein Vertrag läuft mindestens 5 Jahre , darüber hinaus können
Sie die Laufzeit frei wählen. Der Dauergrabpflegevertrag kann
nicht durch Angehörige oder das Sozialamt aufgelöst werden.
Vorteile
Mit einem Dauergrabpflegevertrag werden vorsorgliche Regelungen getroffen, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit werden Sie und Ihre Angehörigen entlastet.Die Treuhandstelle Niedersachsen/ Sachsen -
Leistungen
Alle gewünschten Leistungen können Sie ganz individuell mit
Ihrem Friedhofsgärtner abstimmen und detailliert in einem Vertrag festhalten.
Kosten
Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen ,
die Sie ganz individuell bestimmen können.
Beginn
Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Angehörigen oder zu einem festgelegten Datum bzw. nach dem Ableben des Auftraggebers.
Zahlungen
Steht die Pflegesumme fest, übermittelt der Friedhofsgärtner
die Vereinbarung an die Treuhandstelle.
Diese unterzeichnet den Vertrag und stellt eine Rechnung
über den vereinbarten Betrag. Um alles Weitere kümmert sich
die Treuhandstelle.
Kontrolle
Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehören auch die
jährliche Bezahlung und Überprüfung der Friedhofsgärtner durch
qualifizierte Mitarbeiter. Falls notwendig, überträgt die
Treuhandstelle die Grabpflege auch an einen anderen Friedhofsgärtner.
( z.B. bei Betriebsaufgabe oder wenn die Pflegeleistung nicht
den Vereinbarungen entspricht).